Jesus Christus hat unmittelbar nur ein Amt gegeben: das Apostelamt.
Das Wort „Apostel“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet im Neuen Testament „Gesandter“. Apostel sind also Gesandte Jesu Christi. Sie stehen in einem unbedingten Abhängigkeitsverhältnis zu ihm, nehmen alle Autorität aus ihm und handeln in seinem Namen.
Jesus Christus hat die Apostel bevollmächtigt, gesegnet, geheiligt und mit Heiligem Geist ausgerüstet (vgl. Johannes 20,21-23). Die Apostel sollen seine Zeugen sein und heilsverlangenden Menschen Erlösung zugänglich machen. Im sogenannten Missionsbefehl heißt es: „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matthäus 28, 19.20).
Um diesen umfassenden, nicht auf die urchristliche Zeit beschränkten Auftrag zu erfüllen, sendet Jesus Christus auch heute Apostel.
Eine wesentliche Aufgabe der Apostel war es in urchristlicher Zeit und ist es heute, Tod und Auferstehung Jesu Christi sowie seine Wiederkunft zu verkündigen und die Glaubenden darauf vorzubereiten.
In ihrem Auftrag werden die Apostel durch weitere Amtsträger unterstützt.
Die Ordination in ein geistliches Amt vollzieht der Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet. Dabei wird aus dem Apostelamt das jeweilige Amtsvermögen übertragen und die jeweilige geistliche Vollmacht erteilt.
Die Ordination ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung. Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden dadurch sichtbar, dass das Amt kniend empfangen wird.
Es gibt in der Neuapostolischen Kirche drei Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten:
Vom ausgehenden 19. Jahrhundert an setzte sich für denjenigen der Apostel, der den Petrusdienst in der Neuapostolischen Kirche ausübt, die Amtsbezeichnung „Stammapostel“ durch. Ihm kommt im Kreis der Apostel die führende Stellung zu, er entscheidet letztverbindlich in Glaubensfragen. Auch legt er die Kirchenordnung fest. Der Stammapostel ordiniert die Apostel.
Über die jedem Apostel obliegenden Aufgaben hinaus hat der Bezirksapostel die Verantwortung, innerhalb eines bestimmten Arbeitsbereichs (Bezirksapostelbereich) – eine oder mehrere Gebietskirchen – für eine einheitliche seelsorgerische Pflege, die Versorgung der Gemeinden sowie für die geistliche Ausrüstung der Amtsträger zu sorgen. Er legt die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in den von ihm geleiteten Gebietskirchen fest. Im Regelfall ist der Bezirksapostel Repräsentant der Gebietskirche.
Geistliche, die ein priesterliches Amt tragen, haben durch einen Apostel Auftrag und Vollmacht erhalten, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden. Zu den Aufgaben der priesterlichen Amtsträger gehört weiterhin, Gottesdienste, Segenshandlungen und Trauerfeiern durchzuführen, Gottes Wort zu verkündigen sowie die Gemeindemitglieder seelsorgerisch zu betreuen.
Diakone erfüllen in vielfältiger Weise Dienste in der Gemeinde. Ihre Aufgabe ist weiterhin, die priesterlichen Amtsträger bei deren seelsorgerischer Arbeit zu unterstützen. Das Amt des Unterdiakonen wird heute nicht mehr neu besetzt; in seinem Wesen entspricht es dem des Diakonenamts.